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Teltow, 26. Januar 2007 – Das Fortbildungsunternehmen IEK Berlin – Deutsches Institut für Entspannungstechniken und Kommunikation darf nicht mehr damit werben, "kassenanerkannte Seminare und Zusatzqualifikationen" anzubieten. Das Landgericht Berlin folgte damit einem Antrag auf einstweilige Verfügung (Az. 97 O 3/07) der IFLW – Institut für integratives Lernen und Weiterbildung GmbH.
Im Falle einer Zuwiderhandlung drohen dem IEK Berlin und seinem Inhaber ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000€ oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten. Das Unternehmen hatte im Internet damit geworben, dass ihre angebotenen Seminare bzw. Zusatzqualifikationen im Bereich der Ausbildung zum Lerntherapeuten, Lernpädagogen, Entspannungstherapeuten und Entspannungspädagogen "kassenanerkannt" seien. In seiner Begründung hob das Gericht die Mehrdeutigkeit dieses Begriffes hervor, der bei Interessenten den Eindruck erwecke, durch die Absolvierung eines Kurses sei die Abrechnung von therapeutischen Leistungen mit Krankenkassen gesichert. Dem IEK Berlin wurde vom Gericht auch aufgegeben, gegenüber Verbrauchern anzugeben, ob die Mehrwertsteuer in den Preisangaben enthalten ist.
Das IFLW - Institut für integratives Lernen und Weiterbildung wurde im Januar 2003 von der Erziehungswissenschaftlerin Christine Falk-Frühbrodt gegründet und ist mit derzeit rund 300 Teilnehmern aus ganz Deutschland, Österreich, Luxemburg, Liechtenstein und der Schweiz das führende Lerntherapie-Ausbildungsinstitut in Deutschland.
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